Allgemeine Geschäfts- und Tätowierbedingungen

Das SKINK wird vertreten durch:
David Sebastian Kopietz
Bachgasse 2
75203 Königsbach-Stein
Tel.: 0176 82298271, E-Mail: info@skink-tattoo.de


Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich jedoch gleichermaßen auf alle Geschlechter.


I. Geltungsbereich, Allgemeines, Vertrag
(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Tätowierbedingungen (im Folgenden AGTB) gelten für alle Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“) des SKINK.
(2) Änderungen oder Abweichungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(3) Bei der Beauftragung des SKINK bzw. der Buchung von Leistungen handelt es sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB (im Folgenden „Tätowiervertrag“).
(4) Mit Unterschrift des Tätowiervertrags bestätigt der Kunde, dass er die vorliegenden AGTBs erhalten und gelesen hat, sowie unverändert akzeptiert.
(5) Mit der Unterschrift des Tätowiervertrags geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein.
(6) Der Abschluss eines Tätowiervertrags ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen Personen erlaubt.
(7) Der Tätowiervertrag kommt unmittelbar nach Beauftragung eines Tattooentwurfs zu Stande.
(8) Vertragswidriges Verhalten des Kunden führt zu einem sofortigen Rücktritt des SKINK vom Tätowiervertrag. Bereits erbrachte Zahlungen werden nicht rückerstattet.
(9) Das Vertragsverhältnis kann nach Terminvereinbarung binnen 14 Kalendertagen, jedoch spätestens 48 Stunden vor dem Termin ohne Angabe von Gründen, von beiden Seiten aufgehoben werden. Erfolgt eine einvernehmliche Terminverschiebung oder Absage durch den Kunden nicht, oder später als 48 Stunden vor dem Termin werden die bereits erbrachten Leistungen dem Kunden in Rechnung gestellt.
(10) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aufgehoben bzw. gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich unter Angaben von Gründen erfolgen.
(11) Im Falle einer Vertragskündigung durch den Kunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen.
(12) Sollten einzelne Bestimmungen der AGTB‘s unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften


II. Datenschutz
(1) Alle personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Bankverbindung) werden gemäß gesetzlicher Bestimmungen erhoben, verarbeitet und gespeichert.
(2) Mit der Unterschrift des Tätowiervertrags willigt der Kunde in die Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner Daten zu folgenden Zwecken ein:
– Betreuung des Kunden
-Kontaktaufnahme per Mail, Telefon, Kurznachricht, Post zur Terminabsprache und Information über Angebote
(3) Der Kunde kann jederzeit auf Anfrage Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen.
(4) Die Einwilligung zum Datenschutz kann Widerrufen werden. Ein Widerruf hat zur Folge, dass die erhobenen Daten nicht weiter zu unter II. Datenschutz, (2) genannten Zwecken verarbeitet werden können.
(5) Der Widerruf ist schriftlich an SKINK, Bachgasse 2, 75203 Königsbach-Stein zu richten.


III. Preisgestaltung und Zahlungsregelung
(1) Der Preis eines Tattoos gestaltet sich individuell je nach Größe, Motiv, Aufwand, Farbvielfalt und Körperstelle. Der im Tätowiervertrag vereinbarte Preis kann je nach tatsächlichem Aufwand nach mündlicher Rücksprache mit dem Kunden entsprechend der erbrachten Leistung nach oben oder unten korrigiert werden.
(2) Jede Sitzung ist unmittelbar nach Abschluss in vereinbarter Höhe, unabhängig der Fertigstellung des Motivs zu bezahlen.
(3) Im SKINK ist eine Bezahlung ausschließlich in Bar oder via Überweisung auf folgendes Konto möglich:
Kontoinhaber: David Sebastian Kopietz
IBAN: DE24 6619 0000 0022 8003 02
BIC: GENODE61KA1
(4) Für das Erstellen eines Motiventwurfs berechnet das SKINK, bei einem Tattoo Wert unter 100€, eine Pauschale von 50€. Bei einem Tattoo Wert über 100€, wird eine Pauschale von 100€.
(5) Mit der Bestätigung eines Termins durch den Kunden, wird automatisch eine Anzahlung in Höhe von 25% des vereinbarten Gesamtbetrags fällig. Bei einem Gesamtbetrag unter 400 € liegt die Anzahlung pauschal bei 100 €.
(6) Bei einem erhöhten Aufwand behält sich das SKINK das Recht vor, einen höheren Betrag als Anzahlung zu berechnen.
(7) Die Entwurfs- und Anzahlungskosten werden zusammen nach schriftlicher oder mündlicher Tätowierterminvereinbarung in bar oder per Überweisung binnen 48 Stunden fällig. Die Entwurfs- und Anzahlungskosten nach Abschluss der zugehörigen Sitzung(en) mit dem Gesamtpreis verrechnet.
(8) Das SKINK bietet eine Ratenzahlung nach Vereinbarung durch den „Finanzierungsvertrag“ an. Darin vereinbarte Zahlungsbedingungen sind auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: David Sebastian Kopietz
IBAN: DE24 6619 0000 0022 8003 02
BIC: GENODE61KA1
Eine Zahlung der Raten in bar ist während den Öffnungszeiten des SKINK ebenfalls möglich.


IV. Tätowiervertrag
(1) Personen unter 18 Jahren werden nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und Kopien der Lichtbildausweise des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten von SKINK Tattoo tätowiert. Zusätzlich muss der Erziehungsberechtigte beim Beratungsgespräch anwesend sein. Jugendliche unter 16 Jahren werden auch mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht tätowiert.
(2) Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, Bluter sind, Hepatitis oder die Immunschwäche HIV haben werden ebenfalls nicht tätowiert.
(3) Der Kunde ist dazu verpflichtet das SKINK über mögliche Allergien, chronische oder ansteckende Erkrankungen, Arzneimittelunverträglichkeit, Medikamentengebrauch, einer bestehenden Schwangerschaft oder Stillzeit spätestens mit der Einwilligungserklärung zu informieren.
(4) Sollte der Kunde wider besseres Wissens Falschangaben machen oder einen bzw. mehrere der o.g. Umstände verschweigen bzw. zurückhalten, behält sich das SKINK das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Kunden vorzugehen bzw. auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage zu verlangen und einzufordern.
(5) Das SKINK behält sich vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische Wunschmotive oder für Platzierungen an Körperstellen, die nicht vertretbar sind.
(6) Das SKINK und des Tätowierers haben das Rechts, nach eigenem Ermessen und in Rücksprache mit dem Kunden Änderungen mitgebrachten Motiv vorzunehmen. Es besteht keine Verpflichtung das Motiv exakt nach Originalvorlage umzusetzen.


V. Urheberrecht
(1) Das SKINK entwirft auf Kundenwunsch auch individuell angefertigte, angepasste Motive. Selbstgezeichnete/-erstellte Tattoo-Vorlagen sind nach dem Urheberrechtsgesetz geistiges Eigentum des SKINK sind Eigentum des Tattoo Studios. Eine Vervielfältigung für gewerbliche Zwecke ist nur nach schriftlicher Zustimmung des SKINK zulässig.
(2) Das SKINK räumt dem Kunden die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte zur Veröffentlichung und zur Ausstellung, auch wenn sie nicht auf einer Leinwand, sondern auf dem Körper des Tätowierten erfolgen, sowie die Verbreitung und Vervielfältigung in Form von Fotos und Filmaufnahmen, sowie digitaler Bildverarbeitung, ein.
(3) Bei einer wie unter IV. (7) genannten Veröffentlichung, Ausstellung, Verarbeitung und/oder Vervielfältigung in den sozialen Medien, die das Motiv/die Tätowierung eindeutig als Zentrum darstellen, ist das SKINK als Urheber zu brennen.
(4) Kommt es nach Entwurfserstellung nicht zu einer Terminvereinbarung werden dem Kunden vom SKINK keine Urheber- und Nutzungsrechte übertragen. Eine Weitergabe oder -verwendung durch den Kunden ist dann unzulässig. Das SKINK behält sich vor in einem solchen Fall, rechtliche Schritte einzuleiten.
(5) Zu Werbezwecken darf das SKINK Fotos und/oder digitale Bilder/Videos der erstellten Tätowierung(en) angemessen und branchenüblich publizieren. Eine werbliche Nutzung kann zwischen dem Kunden und dem SKINK nach Absprache ausgeschlossen werden.


VI. Hygiene und Nachbehandlung
(1) Das Tattoo wird unter Einhaltung aller Hygienevorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt. Es werden ausschließlich sterile Einwegnadeln zum Tätowieren verwendet.
(2) Der Kunde hat die Pflegehinweise zum Schutz der Haut und Tätowierung einzuhalten
(3) Unmittelbar nach der Tätowierung wird diese mit einer Schutzfolie abgedeckt. Diese ist nach Anweisung des SKINK auf der Tätowierung zu belassen, sofern keine anderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen.
(4) Nach entfernen der Schutzfolie und den darauffolgenden Tagen kann die Haut mit Wasser und einer ph- und farbneutralen Seife abgewaschen werden und mit einer passenden Wund- und Heilsalbe eingecremt werden (wir empfehlen die „Hustle Butter“).
(5) Die Tätowierte Stelle ist vier Wochen nach Termin vor direkter Sonneneinstrahlung, Chlor- und Salzwasser und Schmutz zu schützen.
(6) Eine Missachtung der zuvor genannten Nachbehandlungshinweise führt zu einem Ausschluss des Nachstechtermins und kann zu Infektionen, Entzündungen und anderweitigen Komplikationen führen. In Zweifelsfällen wird eine ärztliche Beratung empfohlen.
(7) Über Risiken, Nebenwirkungen und Nachsorge eines Tattoos wird zusätzlich ausführlich nach Abschluss der Tätowierung aufgeklärt und beraten.
(8) Für eine weitere Beratung ist das SKINK während der Öffnungszeiten verfügbar.


VII. Nachstechen und Touch Ups
Unter Nachstechen versteht sich eine punktuelle Nachbearbeitung zur Behebung kleiner Makel am Tattoo, die durch den Tätowierer entstanden sind.
(1) Die Kosten für ein Nachstechen sind im Preis des Tattoos enthalten.
(2) Ein Nachstechtermin ist ab der 6. Woche, nachdem der Heilungsprozess beendet ist, einzuplanen und muss innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Stechen wahrgenommen werden, ansonsten ist der Nachstich kostenpflichtig.
(3) Das Nachstechen ist kostenpflichtig, wenn eine falsche Pflege/Nachsorge vom Kunden vorliegt.
(4) „Touch Ups“ zählen nicht zum Nachstechen. Dabei handelt es sich um Arbeiten, bei welcher das gesamte Tattoo noch einmal überarbeitet wird. Diese sind generell kostenpflichtig. Der Preis richtet sich nach den in III. (1) genannten Tatsachen.


VIII. Terminverschiebung/-absagen
(1) Im Falle einer Terminverschiebung oder -absage durch den Kunden in weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn, behält sich das SKINK das Recht vor, die Anzahlung einzubehalten.
Für eine weitere Terminvereinbarung ist dann eine neue Anzahlung zu leisten. Es wird nur eine Anzahlung mit dem Endpreis verrechnet.
(2) Kann der Termin wegen Krankheit nicht wahrgenommen werden, kann die Anzahlung bei Vorlage binnen 24 Stunden eines ärztlichen Attestes (Krankschreibung) gutgeschrieben werden.
Geschieht dies nicht, wird die Anzahlung aufgrund des Verdienstausfalls einbehalten und nicht mit dem Endpreis des Tattoos verrechnet.
(3) Kommt es zu einer notwendigen Terminverschiebung aus Krankheits- oder anderen Gründen von Seiten des SKINK, wird der Kunde frühzeitig kontaktiert und ein Ersatztermin vereinbart. Die Zahlungen des Kunden bleiben unverändert bestehen.
(4) Der Kunde muss pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen. Eine Verspätung kann zur Folge haben, sowohl den Termin als auch die Anzahlung zu verlieren.


IX. Gewährleistung und Haftung
(1) Die Einverständniserklärung zur Durchführung einer Tätowierung ist Bestandteil der AGTB’s. Dies gilt insbesondere für die darin enthaltenen Hinweise.
(2) Für Unzufriedenheit oder Nichtgefallen wird keine Haftung übernommen.
(3) Eine Haftung des SKINK und/oder des Tätowierers für Folgeschäden durch Selbstverschulden, mangelnde Nachsorge, Unverträglichkeit oder aus anderen Gründen ist ausgeschlossen.
(4) Die Betretung und der Aufenthalt im Studio, erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
(5) Der Kunde erklärt sich mit Unterzeichnung des Tätowiervertrag sowie der Einverständniserklärung damit einverstanden, dass der beauftragte Tätowierer, im Sinne des §228 StGB, bei der Durchführung des Tätowierens einen Eingriff am Körper vornimmt. Durch dieses Einverständnis entfällt die Rechtswidrigkeit der §§223, 224, 226 StGB. Somit erklärt sich der Kunde bereit auf alle rechtlichen Schritte gegen das SKINK oder den Tätowierer zu verzichten.


X. Gutschein(e)
(1) Gutscheine werden in der vom Kunden gewünschten Höhe angeboten.
(2) Gutscheine und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres (31.12.) nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
(3) Der Gutscheinbetrag kann für Dienstleistungen rund um die Tätowierung und/oder Pflegeprodukte im Sortiment verwendet werden.
(4) Eine Leistung kann nur gegen Vorlage des Gutscheins erfolgen.
(5) Der Gutscheinbetrag und etwaiges Restguthaben wird weder erstattet, in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
(6) Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
(7) Gutscheine sind zum Zeitpunkt der fälligen Rechnung einzulösen. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
(8) Gutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
(9) Die genannten Bedingungen gelten für alle von SKINK ausgegebenen und dokumentierten Gutscheine.
(10) Das SKINK übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl von Geschenkgutscheinen. Eine Erstattung ist ausgeschlossen.